Netzwerk gegen das neue sächsische Versammlungsgesetz

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Kaum Verbesserungen durch Änderungsantrag zum geplanten Versammlungsgesetz 

Am 28. Mai hat die sächsische Regierungskoalition einen Änderungsantrag zu ihrer geplanten Neufassung des sächsischen Versammlungsgesetzes vorgelegt. Dieser enthält aus unserer Sicht einige wenige, aber wichtige Rücknahmen von repressiven Verschärfungen gegenüber der ursprünglichen Fassung des Gesetzes. Die Kritik von Expert*innen in der Anhörung und unser Protest haben also Wirkung gezeigt! 

Unter anderem wurde die geplante Verlängerung der Anzeigefristen für Versammlungen zurückgenommen und der ursprünglich weitreichenden Möglichkeit der Überprüfung persönlicher Daten von Ordner*innen zumindest engere Grenzen gesetzt. Die Ordner*innenüberprüfung soll nur dann erfolgen dürfen, wenn „die Eignung der Ordnungskräfte erforderlich ist“, um eine von einer Demo vermeintlich ausgehende Gefahr zu verhindern. Weiterhin stehen nun weniger Straftatbestände der „Eignung“ als Ordner*in entgegen. 

Außerdem wurden einige Unklarheiten beseitigt: Anmelder*innen werden nicht zur Kooperation mit Behörden verpflichtet, die Weiterleitung von Demo-Aufrufen macht Personen nicht potenziell zur „Veranstalter*in“, und bei leitungslosen Versammlungen wird sich die Polizei auch weiterhin nicht zur „Ersatz-Versammlungsleitung“ erklären können.

Viele weitere hochgradig repressive Bestimmungen des geplanten neuen VersG bleiben davon allerdings unberührt. Hierzu zählen nicht nur die Verschärfung des Uniformierungs- und Militanzverbotes, die Möglichkeit der individuellen Untersagung der Teilnahme an einer Versammlung und die Beibehaltung des Vermummungsverbotes, sondern auch die neuen Möglichkeiten behördlichen Vorgehens gegen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und der Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen behördliche Verfügungen im Versammlungskonext.

Die sächsische Regierung hat darüber hinaus keinerlei Rücksicht auf die eindringlichen Forderungen nach Ausnahmeregelungen für Kleinstversammlungen genommen, welche ebenso wie Großdemos einer Masse an einschränkenden und bürokratischen Anforderungen unterworfen werden können. 

Außerdem sind mit dem Änderungsantrag neue hochproblematische Normen hinzugekommen: ein neuer § 31a im Sächsischen Polizeibehördengesetz. Mit diesem wird ein strafbewehrtes Waffen-, Schutzausrüstungs- und Vermummungsverbot bei „gefährlichen“ öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel, die keine Versammlung sind, eingeführt. Diese Neuerung bietet ein Einfallstor für massive Repressionen, etwa bei Fußballfanmärschen.

Es ist infam, mit dieser spontanen Gesetzesänderung ohne weitere Anhörung von Expert*innen allein den Wunsch der Polizei nach weiteren Repressionsinstrumenten zu bedienen!

Für uns ist weiterhin klar: Das neue Versammlungsgesetz muss gestoppt werden! Bevor es diese Woche in der letzten Sitzung des Landtages beschlossen werden soll, bleiben uns noch wenige Tage, um zu protestieren. Wir fordern die Regierungskoalition nachdrücklich auf, das Gesetz fallenzulassen, statt das Ende der Versammlungsfreiheit in Sachsen einzuläuten!